GebüH verständlich erklärt: Was Heilpraktiker wirklich wissen müssen

GebüH verständlich erklärt: Abrechnung für Heilpraktiker & Osteopathen

Zielgruppe: Heilpraktiker und Osteopathen — keine Ärzte.

Die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ist für Ihre Praxisabrechnung ein Kernstück. In diesem Text erkläre ich kompakt, was die GebüH tatsächlich regelt, welche Positionen und Dokumentationspflichten Sie kennen müssen, wie Sie Leistungen außerhalb der GebüH korrekt analog abrechnen und wie Sie Missverständnisse mit Patienten und privaten Kostenträgern vermeiden. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zu transparenten Honorarvereinbarungen, Rechnungsinhalten und typischen Fehlern, die zu Erstattungsverweigerungen oder Rückforderungen führen können. Am Ende finden Sie konkrete Handlungsempfehlungen, damit Ihre Abrechnung rechtssicher, effizient und umsatzoptimiert läuft.

Was ist die GebüH und warum ist sie für Heilpraktiker & Osteopathen wichtig?

GebüH Grundlagen

Die GebüH bietet ein Verzeichnis von Leistungspositionen mit empfohlenen Vergütungssätzen, das als Referenz für Privatabrechnungen dient. Für Heilpraktiker und Osteopathen ist sie wichtig, weil viele private Kostenträger bei der Erstattung diese Positionen als Maßstab verwenden. Das bedeutet: Kenntnis der GebüH-Positionen erhöht die Erstattungswahrscheinlichkeit und reduziert Rückfragen.

Praxisrelevanz und Grenzen

Wichtig zu wissen: Die GebüH enthält nicht jede denkbare Behandlung. Sie ist eher ein Orientierungsrahmen als ein starres Regelwerk. Sie können abweichen, müssen aber transparent begründen können, wenn Sie höhere oder abweichende Sätze verlangen oder Leistungen analog abrechnen.

Konkrete Abrechnungspraxis: Positionen, Rechnungsangaben und Analogabrechnung

Wesentliche Rechnungsbestandteile

  • Vollständige Patienten- und Praxisdaten: Name, Anschrift, Datum, Behandlerangabe.
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung: GebüH-Positionsnummer (wenn vorhanden), Leistungstext, Dauer/Umfang.
  • Honoraraufstellung: Einzelpreise, Zwischensummen, MwSt.-Hinweis (bei zutreffender Umsatzsteuerbefreiung oder -pflicht).
  • Unterschrift/Hinweis zur Kostenübernahme: Vereinbarte Honorarvereinbarung oder Hinweis auf Selbstzahlerstatus.

Analogabrechnung sinnvoll und nachvollziehbar gestalten

Leistungen, die nicht in der GebüH stehen, müssen analog abgerechnet werden. Entscheidend ist eine schriftliche Begründung: Welche GebüH-Position ist vergleichbar? Warum ist die gewählte Analogie sachgerecht? Notieren Sie Vergleichskriterien (Behandlungsaufwand, Zeit, Material). Ohne nachvollziehbare Begründung steigt das Risiko, dass private Kostenträger die Erstattung kürzen.

Honorarvereinbarung, Kommunikation mit Patienten und private Kostenträger

Transparente Honorarvereinbarungen

Vor Behandlungsbeginn sollten Sie die Kosten offenlegen und idealerweise schriftlich bestätigen lassen. Klare Vereinbarungen vermeiden Konflikte und Rückforderungen. Bei Paketpreisen oder Staffelungen erläutern Sie Umfang, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten.

Umgang mit privaten Kostenträgern

Private Versicherer prüfen Rechnungen anhand der GebüH oder vertraglicher Vereinbarungen. Rechnen Sie eindeutig, nachvollziehbar und positionsbezogen ab. Bei Ablehnung: Dokumentation, Begründung der Leistung (Befund, Therapieplan) und ggf. formale Begründung der Analogabrechnung helfen, die Erstattung durchzusetzen.

Typische Fallstricke, Compliance und Praxis-Optimierung

Fehler vermeiden

  • Unvollständige Rechnungen: Führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen.
  • Intransparente Paketpreise: Keine klare Leistungszuordnung erschwert die Erstattung bei Kostenträgern.
  • Willkürliche Rabatte: Bei Erstattung durch Versicherer kann ein reduziertes Honorar zu Kürzungen führen — informieren Sie Patienten darüber.

Steuern, Aufbewahrung und rechtliche Absicherung

Halten Sie Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsunterlagen ein und sprechen Sie steuerliche Fragen (z. B. Umsatzsteuerpflicht) mit Ihrem Steuerberater ab. Für kontroverse Abrechnungsfälle lohnt sich eine rechtliche Beratung, um Haftungs- und Regressrisiken zu minimieren.

Praxis-Optimierung

Nutzen Sie strukturierte Leistungskataloge, standardisierte Rechnungs-Templates und Praxissoftware, die GebüH-Positionen enthält. Schulungen für Mitarbeiter zur korrekten Leistungsdokumentation reduzieren Fehler und erhöhen die Liquidität Ihrer Praxis.

Fazit:

Als Heilpraktiker oder Osteopath ist die GebüH ein unverzichtbares Werkzeug für eine saubere Praxisabrechnung. Sie dient als Referenz für Leistungen und hilft, Geschäftsprozesse zu standardisieren: GebüH-Positionen kennen, Rechnungen vollständig und nachvollziehbar ausstellen, Analogabrechnungen schriftlich begründen und Kostenvereinbarungen klar mit Patienten regeln. Vermeiden Sie typische Fehler wie unklare Paketpreise, unvollständige Rechnungen oder intransparente Rabatte. Ergänzend sollten Sie steuerliche und rechtliche Fragen mit Fachleuten klären. Wer diese Punkte umsetzt, sichert die Erstattungsfähigkeit seiner Leistungen, reduziert Rückfragen und schützt seine Umsätze nachhaltig.

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