GebüH und GOÄ: Unterschiede für Heilberufe einfach erklärt

GebüH vs. GOÄ: Unterschiede für Heilpraktiker und Osteopathen

In diesem Beitrag erklären wir klar und praxisnah, worin die wesentlichen Unterschiede zwischen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Heilberufe wie Heilpraktiker und Osteopathen bestehen. Sie erfahren, welche Abrechnungsregeln rechtlich gelten, wie Kostenerstattung durch private Versicherungen und Beihilfe typischerweise funktioniert, welche Folgen die Wahl des Abrechnungswegs für Preisbildung, Mehrwertsteuer und Vertragsgestaltung hat und welche praxisnahen Tipps helfen, Abrechnungsrisiken zu minimieren. Ziel ist, Ihnen als Heilpraktiker oder Osteopath konkrete Hinweise zu geben, wie Sie rechtssicher, erstattungskompatibel und patientenfreundlich abrechnen können.

Rechtliche Grundlagen: Wer darf was abrechnen? (GebüH, GOÄ, Haftung)

GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte und gilt rechtlich nur für approbierte Ärzte. Heilpraktiker und Osteopathen dürfen die GOÄ nicht als Grundlage ihrer Abrechnung verwenden. Das Verwenden von GOÄ-Ziffern in Rechnungen als Nicht-Ärztin/-Arzt ist rechtlich problematisch und kann zu Beanstandungen seitens Versicherungen oder sogar zu Wettbewerbs- und Abrechnungsstreitigkeiten führen.

GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ist das etablierte Abrechnungswerkzeug für Heilpraktiker und viele Osteopathen mit Heilpraktikererlaubnis. Sie dient als Orientierung bei der Gebührenfestsetzung und wird von vielen privaten Krankenversicherern und Zusatzversicherungen anerkannt. Rechtlich ist die GebüH allerdings kein zwingendes Muss: Leistungen können auch individuell nach Vertrag (BGB) vereinbart werden, solange die Vereinbarung transparent und nachvollziehbar ist.

Wesentliche Schlussfolgerungen zur Rechtslage

  • Als Heilpraktiker/Osteopath: GOÄ grundsätzlich nicht verwenden.
  • GebüH ist standardorientiert, aber individuelle Honorarvereinbarungen sind zulässig.
  • Bei Unsicherheit: schriftliche Honorarvereinbarung schließen und dokumentieren.

Abrechnungspraxis und Preisbildung: Festpreise vs. flexible Gebühren

Die GebüH enthält Leistungspunkte und empfohlene Sätze, häufig mit weniger Spielraum bei Multiplikatoren als die GOÄ. Die GOÄ erlaubt Ärzten einen weiten Rahmen (Steigerungsfaktoren) zur Anpassung an Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände. Heilpraktiker sollten deshalb bewusst zwischen:

  • Rechnung nach GebüH (orientiert, vertrauensbildend gegenüber Versicherern) und
  • Individueller Honorarvereinbarung (BGB-Vertrag, z. B. Paketpreise, Zeit-/Sitzungssätze)

entscheiden. Für Osteopathen ist es üblich, transparente Leistungspakete oder Zeitpreise anzubieten und diese in der Rechnung detailliert zu beschreiben (Behandlungsumfang, Dauer, Ziel). Das erhöht die Erstattungsakzeptanz bei privaten Zusatzversicherungen.

Praktische Tipps zur Preisgestaltung

  • Konsistenz: gleiche Leistung vergleichbar benennen und dokumentieren.
  • Transparenz: Dauer, Technik und Ziel der Behandlung auf der Rechnung angeben.
  • Vereinbaren Sie vor Behandlungsbeginn schriftliche Honorarvereinbarungen bei höherpreisigen Paketen.

Erstattung durch PKV, Beihilfe und Zusatzversicherungen: Was erwartet Sie?

Die Erstattungspraxis unterscheidet sich stark: private Krankenkassen und Zusatzversicherungen haben unterschiedliche Tarife für Heilpraktikerleistungen; manche honorieren GebüH-orientierte Rechnungen, andere zahlen nach individuellen Verträgen oder lehnen bestimmte Therapien (z. B. klassische Osteopathie ohne Heilpraktiker-Erlaubnis) ab. Beihilfestellen der Länder haben eigene Regeln, oft restriktiver für nicht-ärztliche Leistungen.

Wichtig für Ihre Praxis:

  • Informieren Sie Patienten vorab über mögliche Erstattungsrisiken und fordern Sie – wenn möglich – die Versicherungsbestätigung ein.
  • Formulieren Sie Rechnungen so, dass Versicherungen die Leistung zuordnen können: Diagnosebeschreibung, Behandlungsziel, Datum, Dauer, durchgeführte Maßnahmen.
  • Bei Ablehnung: Schriftliche Begründung der Versicherung anfordern und ggf. Widerspruch mit ergänzender Dokumentation einlegen.

Erstattungshindernisse vermeiden

Vermeiden Sie Formulierungen, die nach ärztlicher Diagnostik klingen oder GOÄ-Ziffern nutzen. Stattdessen: fachlich korrekte, neutrale Leistungsbeschreibungen wählen und auf die GebüH oder die getroffene Honorarvereinbarung verweisen.

Dokumentation, Steuern und Praxistipps: Rechtssicherheit und Effizienz

Gute Dokumentation schützt Sie bei Abrechnungsprüfungen und erhöht die Erstattungschancen. Wichtige Elemente sind Befund, Therapieziel, genaue Leistungsbeschreibung, Zeitaufwand und Einwilligung des Patienten. Auch steuerliche Aspekte sind relevant: Viele Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit, wenn sie der Heilbehandlung im medizinischen Sinne dienen; das hängt von Ausbildung und Art der Leistung ab. Klassische Heilpraktikerleistungen sind oft steuerfrei, bei kosmetischen oder wellnessnahen Leistungen kann Umsatzsteuerpflicht bestehen.

  • Nutzen Sie professionelle Praxissoftware mit GebüH-Vorlagen und klarer Leistungsbeschreibung.
  • Halten Sie Honorarvereinbarungen schriftlich und dokumentieren Sie mündliche Absprachen zeitnah.
  • Ziehen Sie steuerliche Beratung hinzu, um Umsatzsteuerklärung und Betriebsausgaben optimal zu gestalten.

Empfehlungen zur Absicherung

Schließen Sie eine Betriebshaftpflicht mit Abrechnungsrisikoschutz ab; prüfen Sie Fortbildungen zur Abrechnungspraxis und tauschen Sie sich in Berufsverbänden über aktuelle Erstattungsregeln aus.

Fazit:

Für Heilpraktiker und Osteopathen ist die klare Trennung zwischen GebüH und GOÄ zentral: GOÄ ist Ärzten vorbehalten, die GebüH und individuelle Honorarvereinbarungen sind Ihre Werkzeuge. Entscheidend sind transparente Verträge, saubere Dokumentation und eine patientenfreundliche Rechnungsdarstellung, um Erstattungen zu maximieren. Prüfen Sie vorab Versicherungsbedingungen, kommunizieren Sie Kostenrisiken offen mit Patienten und nutzen Sie Praxissoftware sowie steuerliche Beratung, um rechtlich und wirtschaftlich sicher zu arbeiten. So bauen Sie Vertrauen auf, reduzieren Zahlungsstreitigkeiten und sichern nachhaltige Praxisfinanzen.

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