Kein Verbot für Heilpraktiker

Heilpraktiker_verbot_2020

Vor einigen Tagen hat das Bundesministerium für Gesundheit das seit langem erwartete Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht veröffentlicht.

Schon für 2020 wurde es erwartet, hat aber bedingt durch Corona länger auf sich warten lassen.

Auf 308 Seiten werden die Ausführungen von Jurist Prof. Dr. Christoif Stock niedergeschrieben.

Eine Zusammenfassung des Themas ist ab Seite 273 zu finden.

Das Wichtigste aber schon mal vorweg:

Es gibt keine Grundlage für die Abschaffung des Heilpraktikers! Heilpraktiker werden nicht verboten.

Zitat: Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs gibt es derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage

„Der Gutachter empfiehlt eine Kompetenzlösung mit drei Aspekten:

  • Der Heilkundebegriff wird neu gefasst. Die durch die Rechtsprechung erfolgte verfassungskonforme Auslegung des Begriffs wird übernommen. Sowohl die Prävention als auch die Wunschmedizin werden einbezogen.
  • Für die berufliche Ausübung der Heilkunde wird zwischen ärztlicher, sektoraler und Alternativheilkunde unterschieden. Die ärztliche Heilkunde bleibt unangetastet. In den Gesetzen der Gesundheitsfachberufe wird festgelegt, ob diese eigenverantwortliche Kompetenzbereiche (Sektoren) zugewiesen erhalten und welche Bereiche delegationsfähig sind. Die Alternativheilkunde wird von der Schulmedizin unterschieden. Es wird festgelegt, wer sie ausüben darf. 

  • Der dritte Teil normiert einen neuen Heilpraktikerberuf mit staatlicher Anerkennung, der ausschließlich dem bereits tradierten Berufsbild der Ausübung von Alternativheilkunde folgt. „

Was damit genau gemeint ist, werden wir wohl erst nach der Bundestagswahl 2021 erfahren.

Hier gehts zum Gutachten zum Heilpraktikerrecht